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eNoVA

Aufgrund des sogenannten eNoVA-Gesetzes (BGBl. I 2026, Nr. 192 v. 26.6.2026) hat der Vollzug notarieller Urkunden im Anwendungsbereich des Gesetzes ausschließlich elektronisch zu erfolgen.

Soweit das Gesetz die Verwendung von Strukturdatensätzen vorschreibt, ist der XJustiz-Standard zu verwenden. Eine Ausnahme gilt für Anzeigen an die Finanzämter. Die XJustiz-Werkzeuge unterstützen bei der Verarbeitung der XJustiz-Nachrichten.

Informationen der Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer stellt weiterführende Informationen zu eNoVA für Behörden bereit, darunter ein Informationsblatt sowie ein ausführliches FAQ.

Zu den Informationen der Bundesnotarkammer

Unterstützung der Gemeinden durch die Werkzeuge

  1. Ersuchen Notar → Gemeinde: Das Ersuchen, das der Notar als XJustiz-Nachricht an die Gemeinde übersandt hat, wird in die XJustiz-Werkzeuge hochgeladen. Die Inhalte werden angezeigt.

  2. Sachentscheidung Gemeinde → Notar: Die Antwortnachricht wird im Formular erstellt. Die Angaben aus dem Ersuchen werden dabei automatisch übernommen, sodass nur noch die eigentliche Sachentscheidung zu ergänzen ist.

Im nachfolgendem Video ist ein exemplarischer Ablauf dargestellt.

Entwurfsstand

Die Aufzeichnung zeigt einen Entwurf — eine Beta-Version des Formulars. Das Formular wird derzeit noch finalisiert.